Sie müssen ein Sicherheitsdatenblatt bereitstellen, wenn:
1. Sie liefern:
(a) einen Stoff oder ein Gemisch, der/das gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft ist
oder
(b) einen Stoff, der persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist
oder
(c) ein Stoff, der nachweislich endokrin schädigende Eigenschaften hat
oder
(d) ein Stoff, der in der "Kandidatenliste" der Europäischen Chemikalienagentur für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aufgeführt ist
2. Sie sind ein Lieferant und Ihr Kunde fordert ein SDB für ein Gemisch an, das gemäß der CLP-Verordnung nicht als gefährlich eingestuft ist, aber entweder Folgendes enthält
(a) einen Stoff, der eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt, in einer Konzentration von ≥ 1 % w/w (Feststoffe oder Flüssigkeiten) oder ≥ 0,2 % v/v (Gase)
oder
(b) ein Stoff, der:
- krebserregend in Kategorie 2
- fortpflanzungsgefährdend in den Kategorien 1A, 1B und 2
- hautsensibilisierend der Kategorie 1
- sensibilisierend auf die Atemwege der Kategorie 1
- oder Auswirkungen auf oder über die Laktation hat
- oder persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) ist
- oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) in einer Einzelkonzentration von ≥ 0,1 % w/w
oder
(c) ein Stoff auf der "Kandidatenliste" in einer Einzelkonzentration von ≥ 0,1 % w/w
oder
(d) einen Stoff, für den es in dem Land, in das Sie Ihr Produkt liefern, europaweite Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz oder entsprechende nationale Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt.
3. Sie sind Lieferant eines Produkts, das in Anhang 1 der CLP-Verordnung als "Sonderfall" aufgeführt ist und für das es Ausnahmeregelungen für die Kennzeichnung gibt, z. B. Gasbehälter für Propan, Butan oder Flüssiggas.